Immobilien

Immobilien nehmen im deutschen Steuerecht eine Sonderstellung ein. Zum einen gibt es für Immobilien(-transaktionen) besondere Steuern, wie die Grund- und Grunderwerbsteuer. Zum anderen bietet fast alle Steuerarten besondere Begünstigungen für Immobilien.

Über die Jahre hinweg haben sich Immobilien als Spezialbereich unserer Kanzlei entwickelt. Wir beraten steuerrechtlich und begleiten Sie zugleich umfassend in der laufenden Umsetzung Ihres Vorhabens:

 

Konkret beraten wir Sie in folgenden Rechtsgebieten:

      • Steuerrechtliche Strukturierung von Immobilientransaktionen sowie deren Begleitung
      • Beratung zu Übertragungen von Immobilien im Rahmen der Nachfolgeplanung
      • Beratung zur Nutzung von steuerlichen Begünstigungen bei der Veräußerung, dem Erwerb und der Nutzung von Immobilien
      • Prüfung von Kauf- bzw. Verkaufsverträgen
      • Steuerliche Beratung und Optimierung des aktuellen Immobilienbestandes
      • Steuerliche Bewertung von Immobilien
      • Betriebswirtschaftliche Planung von Immobilientransaktionen