Immobilien

Immobilien nehmen im deutschen Steuerecht eine Sonderstellung ein. Zum einen gibt es für Immobilien(-transaktionen) besondere Steuern, wie die Grund- und Grunderwerbsteuer. Zum anderen bietet fast alle Steuerarten besondere Begünstigungen für Immobilien. Aber auch zivilrechtlich sind einige Besonderheiten zu beachten.

Über die Jahre hinweg haben sich Immobilien als Spezialbereich unserer Kanzlei entwickelt. Wir beraten sowohl steuer- als auch zivilrechtlich und begleiten Sie zugleich umfassend in der laufenden Umsetzung Ihres Vorhabens: Beim Entwurf von Verträgen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen sowie bei Abstimmungen mit Notaren und Ämtern.

Konkret beraten wir Sie in folgenden Rechtsgebieten:

      • Steuer- und zivilrechtliche Strukturierung von Immobilientransaktionen sowie deren Begleitung
      • Beratung zu Übertragungen von Immobilien im Rahmen der Nachfolgeplanung
      • Beratung zur Nutzung von steuerlichen Begünstigungen bei der Veräußerung, dem Erwerb und der Nutzung von Immobilien
      • Prüfung von Kauf- bzw. Verkaufsverträgen
      • Steuerliche Beratung und Optimierung des aktuellen Immobilienbestandes
      • Steuerliche Bewertung von Immobilien
      • Betriebswirtschaftliche Planung von Immobilientransaktionen