Nach dem derzeitigen Erbschaftsteuerrecht kommen beim Erwerb von Betriebsvermögen unterschiedliche Begünstigungen in Betracht.Diese reichen von Verschonungsabschlägen bis zur vollen Steuerbefreiung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen mit 0,5% monatlich (sog.Vollverzinsung) verfassungswidrig ist.
Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben, nach dem für „Computerhardware“ sowie für „Software“ eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann (statt z. B. von drei Jahren), konkretisiert.
Säumniszuschläge entstehen, wenn eine festgesetzte bzw. angemeldete Steuer nicht pünktlich zum Fälligkeitstag gezahlt wurde; bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen (Schonfrist) werden diese regelmäßig nicht erhoben.
Für die (geplante) Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Gewerbetreibenden, Selbständigen und Freiberuflern–deren Gewinn höchstens 200.000 Euro beträgt– können die steuerlichen Effekte durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags von bis...